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13. Oktober 2014

Kennzeichnung von Allergenen in Österreich

Gesetzliche Regelung vom 10.07.2014

Backwaren

Ab dem 13. Dezember 2014 gilt für die Kennzeichnung von Allergenen bei loser Ware in Österreich eine neue Regelung:

Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Informationen über allergene Stoffe in unverpackten Lebensmitteln (loser Ware) an den Endverbraucher weiterzugeben.

Die Informationen müssen leicht zugänglich sein und dem Endverbraucher unaufgefordert zur Verfügung stehen.

Die Weitergabe der Allergeninformationen ist schriftlich oder mündlich zu erbringen.

Die schriftliche Kennzeichnung erfolgt z.B. über Schilder neben dem jeweiligen Lebensmittel, oder über Abkürzungen und Symbole, die in unmittelbarer Nähe aufgeschlüsselt sind.

Werden die Informationen mündlich weitergegeben, muss es an einer gut sichtbaren Stelle, deutlich und gut lesbar einen Hinweis darauf geben. Dieser kann z.B. lauten: „Unsere Verkaufsmitarbeiterinnen/Verkaufsmitarbeiter informieren Sie über allergene Zutaten in unseren Produkten“.

Mündliche Informationen sind jedoch nur auf Basis von schriftlichen Dokumenten wirksam. Der Lebensmittelunternehmer ist also dazu verpflichtet, für alle Rezepturen schriftliche Informationen über enthaltene Allergene vorzuhalten.

Bei tagesaktuellen Angeboten oder kurzfristigen Rezepturänderungen ist sicherzustellen, dass die, für die Weitergabe der Allergeninformationen an den Endverbraucher verantwortliche Person, über die Änderungen informiert wird.

Die mündliche Weitergabe darf nur durch eine, dafür geschulte Person erfolgen. Der Nachweis der ersten Schulung muss spätestens 1 Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (also zum 13.12.2015) vorliegen. Die Schulung ist mindestens alle 3 Jahre zu wiederholen und zu dokumentieren.

Zur Schulung berechtigt, sind interne (Verantwortliche für die Lebensmittelsicherheit, Betriebsinhaber, Bereichsverantwortliche) oder externe Experten.

Quelle:

  • Allergeninformationsverordnung (www.ris.bka.gv.at)
  • Leitlinie zur Allergeninformation bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (www.bmg.gv.at)
  • Leitlinie für die Personalschulung über die Allergeninformation (www.bmg.gv.at )

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