Online Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in mehreren Variationen

Hinweis: Folgebelehrung nach IfSG § 42, 43 jetzt bei Praxistrainings-LMS erhältlich!
Ab sofort finden Sie unsere Angebote zur Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz direkt auf der Website:
Praxisnah, rechtssicher und sofort einsetzbar für Ihre Mitarbeiterschulung!

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Hier geht’s zur IfSG Videoschulung in deutscher Sprache

Hier geht’s zur IfSG Videoschulung in türkischer Sprache

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Erfüllen Sie einfach ihre Verpflichtungen aus den Paragrafen 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes zur Folgebelehrung. Demnach müssen u.a. Personen, die in Küchen von Gaststätten tätig sind, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit alle zwei Jahre belehrt werden. Die Belehrung kann durch den Arbeitgeber selbst durchgeführt werden. Wir bieten Ihnen die entsprechenden Hilfsmittel für diese Folgebelehrung.
Vorteile unserer Online-Folgebelehrung:
- einfach online
- zeitlich flexibel
- inklusive Nachweis
Wählen sie aus zwischen einer Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz zum Download mit Unterlagen zum selbst schulen, und zwei Varianten zur Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz online: einem Video und jetzt neu einem Webbasierten Training (WBT) in dem sich jeder Teilnehmer von jedem beliebigen Ort, zu jeder beliebigen Zeit einwählen und das Training absolvieren kann.
Welche Vorteile haben unsere Schulungsvarianten?
Sie wählen selbst, ob Sie die Belehrung ihrer Mitarbeiter*innen zum Infektionsschutzgesetz (IFSG) selbst durchführen wollen, oder diese mit Hilfe eines professionellen Schulungs-Videos, oder webbasierten Trainings selbst durchführen lassen. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Vorgefertigte Schulungsmaterialien zur sofortigen Anwendung
- Kostengünstiger Einsatz
- Auswahl zwischen Folien zum Download, und Online-Varianten als Video oder webbasiertes Training (WBT) – je nach Bedarf
- Zeitlich flexibler Einsatz der Materialien (wann es gerade passt…)
- Dokumentation der IfSG-Belehrung als Nachweis gegenüber der Behörde
Welches Schulungspaket ist das richtige für mich?
Möchten Sie ihre Mitarbeiter selbst schulen, so ist das “Schulungspaket Infektionsschutzgesetz zum Download” für Sie genau richtig. Hier erhalten Sie neben den Schulungsfolien und inhaltlichen Erläuterungen zu den Folien auch die notwendigen Formulare zur Dokumentation der Folgebelehrungen sowie zur Erfassung der vorhandenen Erst-Belehrungen. Sie bezahlen einmalig und können mit dem Material schulen, so oft und so viel sie möchten.
Wenn Sie ihre Mitarbeiter nicht selbst schulen möchten und sich dazu entscheiden, ihnen eine professionelle Folgebelehrung online zur Verfügung zu stellen, haben sie zwei Möglichkeiten:
- Sie nutzen Sie unser professionelles Online-Video. Es beschränkt sich auf die notwendigen Inhalte aus den Paragrafen 42 und 43 IfSG. Dadurch gestaltet sich diese Belehrung kurz und effizient. Beim Kauf des Videos geben Sie die Anzahl der Personen an, die belehrt werden sollen. Danach tragen sie in einer Tabelle die Namen der Teilnehmer ein und erhalten dann für jeden Teilnehmer einen vorgefertigten Fragebogen zum Test und eine persönliche Teilnahme-Bescheinigung als Nachweis für die Behörde.
Ein weiterer Vorteil dieser Variante ist, dass das Video in zwei Sprachvarianten vorliegt: deutsch und türkisch! - Die modernste und flexibelste Methode ist unser webbasiertes Training (WBT). Jeder Teilnehmer erhält seinen eigenen Online-Zugang, meldet sich bequem über den Webbrowser (z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Safari etc.) an und absolviert die interaktive Belehrung. Am Ende des Trainings steht ein Wissenstest, nach dessen Bestehen jeder Teilnehmer sein individuelles Teilnahme-Zertifikat erhält.
Häufig gestellte Fragen
Für die Durchführung der Folgebelehrung gibt es vom Gesetz keine Vorgaben, wer das machen kann, bzw. muss. Du kannst es selbst tun.
Die Folgebelehrung muss alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Je nach Produktvariante kostet die Belehrung mindestens 9,90 €. Da die Preise jedoch teilweise gestaffelt sind, kann der Preis pro Teilnehmer deutlich niedriger liegen.
Die Voraussetzung für die Folgebelehrung ist die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Die Folgebelehrung wird 2 Jahre nach der Erstbelehrung fällig.
Ja, das Video “Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz” kann in deutscher und in türkischer Sprache angesehen werden. Die Auswahl der Sprache erfolgt nach dem Kauf bevor sie das Video ansehen.
Die Erstbelehrung bekommst du beim Gesundheitsamt, oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt.