Liste mit Allergenen - Zum Download
Ab dem 13. Dezember 2014 müssen in Restaurants Allergene auf den Speisekarten ausgewiesen werden. Ähnlich wie bei den
Zusatzstoffen können die Allergene mit den Buchstaben A bis N abgekürzt auf den Speisekarten beim jeweiligen Gericht
gekennzeichnet werden. Der Gast erhält in einer Liste, z.B. am Ende der Speisekarte, die ausführliche Erläuterung, was
hinter den Buchstaben A bis N steckt.
Beschreibung
Die Kennzeichnungspflicht betrifft übrigens nicht nur Restaurants, sondern alle, die gewerblich lose Ware an
Endverbraucher abgeben, wie Märkte, Imbiss, Metzgereien, Bäckereien, Catering u.a.
Übersichtsliste als Pdf-Datei zum Download.
Die Liste führt alle Allergene auf (inkl. Beispiele), die laut EU-Verordnung gekennzeichnet werden müssen.
Hinweis: Die Liste der Allergene ist auch im Allergenpaket Gastronomie
enthalten!